Rechtsfragen im Zusammenhang mit Sucht im Betrieb sind vielfältig und oftmals komplex. Im konkreten Fall sollten daher Fachleute zur Beantwortung von Rechtsfragen beigezogen werden. Rechtsauskünfte erhalten Sie bei Ihrer Interessensvertretung:
Wirtschaftskammer Salzburg
Tel.: +43-(0)662-88 88-0
Kammer für Arbeiter und Angestellte
Tel.: +43-(0)662-86 87-0
Prinzipiell gilt im Betrieb das Nüchternheitsgebot. Demnach dürfen sich ArbeitnehmerInnen nicht durch Alkohol, Arzneimittel oder Suchtgift in einen Zustand versetzen, in dem sie sich und andere Personen gefährden. Im Falle einer akuten Beeinträchtigung durch Suchtmittel gebietet es die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin Beschäftigte an der Ausübung von Arbeiten zu hindern, wenn eine Gefährdung der eigenen Person oder Anderer besteht. In diesem Fall hat der/die Arbeitgeber/In auch für das sichere Heimkommen des Beschäftigten zu sorgen.
Was sollten Sie beachten? Unser Angebot

Bei rechtlichen Fragen sollen unbedingt Fachleute hinzugezogen werden